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Grundbuch

Definition

Öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte) an Grundstücken dokumentiert sind. Das Grundbuch ist aufgeteilt in Abteilungen I (Eigentümer), II (Lasten und Beschränkungen) und III (Hypotheken/Grundschulden). Die Eintragungen sind für jeden mit berechtigtem Interesse einsehbar.

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