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Verkehrswert

Definition

Der wahrscheinlichste Preis, der in einem geordneten Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag für eine Immobilie erzielbar wäre, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse (§194 BauGB). Rechtliche Grundlage für Bankenbeleihung, Erbschaftssteuer, Scheidung-Zugewinnausgleich und Gerichtsverfahren. Wird durch ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ermittelt.

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